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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Bundesstützpunkt Schieß- und Bogensport gGmbH (im Folgenden „BS&B gGmbH“)

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsstättenvertrag)

1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für Gastaufnahmeverträge (Beherbergungsverträge) sowie alle weiteren Dienstleistungen und Lieferungen von Waren der BS&B gGmbH, die dem Gast gegenüber erbracht werden. Abweichende Bestimmungen des Gastes und/oder des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der BS&B gGmbH vorher in Textform oder schriftlich bestätigt

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, in Textform, mündlich oder fernmündlich geschlossen werden. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt wird/werden. Vertragspartner des Beherbergungsvertrages sind der Gast und die BS&B gGmbH. Erfolgt die Buchung nicht durch den Gast, sondern durch einen Dritten, haftet dieser als Besteller für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner. Der Besteller ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle weiteren relevanten Informationen an den Gast weiterzuleiten. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Zimmers, überlassener Funktionsräume sowie die Nutzung des Zimmers zu anderen Zwecken als der Beherbergung bedürfen der vorherigen Einwilligung der BS&B gGmbH in Textform. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann die BS&B gGmbH ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

3. Leistungen, Preise
Die BS&B gGmbH ist verpflichtet, die von dem Gast gebuchten Zimmer, Veranstaltungsräume und Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Hotelzimmers bzw. eines bestimmten Veranstaltungsraums, es sei denn, die BS&B gGmbH hat dies schriftlich oder in Textform bestätigt. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung bzw. für die Überlassung der Veranstaltungsräume und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise, zu zahlen. Dies gilt auch für Aufwendungen und Auslagen der BS&B gGmbH gegenüber Dritten, die von dem Gast und/oder Besteller veranlasst wurden. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung vier Monate und erhöht sich der von der BS&B gGmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, jedoch maximal um 10% erhöht werden. Die Preise können von der BS&B gGmbH auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der BS&B gGmbH oder der Aufenthaltsdauer wünscht, und die BS&B gGmbH dem zustimmt. Die Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Gast höhere Preise für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von BS&B gGmbH akzeptiert.
 
4. Zahlungsbedingungen
Sofern im Einzelfall keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Ort bei Abreise. Die erstellten Rechnungen sind in Euro zu bezahlen. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist der BS&B gGmbH in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Der Gast kommt mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum die Zahlung leistet. Dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Befindet sich der Gast mit der Zahlung in Verzug, ist die BS&B gGmbH berechtigt, gegenüber dem Gast Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Der BS&B gGmbH bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Die BS&B gGmbH ist berechtigt bei jeder Mahnung des Gastes nach Verzugseintritt eine pauschale Mahngebühr i.H.v. 3,00 Euro geltend zu machen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der BS&B gGmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die BS&B gGmbH ist bei Vertragsabschluss oder danach berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Sofern eine Vorauszahlung angefordert ist, ist der Eingang dieser Zahlung weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung. Der in der Vorausrechnung genannte Betrag muss spätestens zum vertraglich vereinbarten bzw. in der Rechnung genannten Zeitpunkt eingegangen sein, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Eine Aufrechnung des Gastes ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Forderung von BS&B gGmbH zulässig.
  
5. Stornierungen, Stornogebühren/Nicht-Anreisen, Fristlose Annullierung

  • Die BS&B gGmbH räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
  • Die BS&B gGmbH hat im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung Anspruch auf angemessene Entschädigung.
  • Die BS&B gGmbH hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
  • Sofern die BS&B gGmbH die Entschädigung konkret berechnet, ist diese begrenzt auf max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die BS&B gGmbH durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
  • Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
  • Hat die BS&B gGmbH dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der BS&B gGmbH. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich oder in Textform erklären.

6. Rücktritt seitens der BS&B gGmbH

  • Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist die BS&B gGmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen nach den vertraglich gebuchten Zimmern und/oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Gast auf Rückfrage von der BS&B gGmbH auf sein kostenfreies Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Die BS&B gGmbH ist auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet wird.
  • Ferner ist die BS&B gGmbH zum Rücktritt aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt beispielsweise falls:
  • höhere Gewalt oder andere von der BS&B gGmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • fest steht, dass die BS&B gGmbH in dem Buchungszeitraum nicht mehr Betreiber des Hotels sein wird und die BS&B gGmbH dies 6 Monate vor Beginn des Buchungszeitraumes mitteilt,
  • Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden,
  • die BS&B gGmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der BS&B gGmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt,
  • die BS&B gGmbH von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von BS&B gGmbH gefährdet erscheinen,
  • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat,
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
  • Die BS&B gGmbH hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

7. An- und Abreise
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die BS&B gGmbH hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Reservierte und seitens der BS&B gGmbH bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des regulären Übernachtungspreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% des vollen gültigen regulären Übernachtungspreis (Listenpreis). Dem Gast steht es frei, der BS&B gGmbH nachzuweisen, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, ist die BS&B gGmbH berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast kann hieraus keine Ersatzansprüche herleiten. Der Gast ist verpflichtet, den bei seiner Ankunft ausliegenden Meldeschein auszufüllen.

8. Haftung
Im Falle von Störungen oder Mängeln an den vertragsgegenständlichen Leistungen wird sich die BS&B gGmbH auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Für die Haftung der BS&B gGmbH gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BS&B gGmbH beruhen und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der BS&B gGmbH beruhen. Die BS&B gGmbH haftet für eingebrachte Sachen des Gastes nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zum 100-fachen des Beherbergungspreises für einen Tag, höchstens jedoch bis zu dem Betrag von 3.500,00 Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet BS&B gGmbH bis zu einem Höchstbetrag von 800,00 Euro, jedoch nur dann, wenn diese Wertgegenstände in dem Hotelsafe verwahrt werden. Der Gast ist verpflichtet, der BS&B gGmbH unverzüglich nach Kenntniserlangung den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung anzuzeigen. Erfolgt die unverzügliche Anzeige des Gastes nicht, ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen. Fundsachen werden dem Gast gegen Kostenerstattung auf Wunsch an seine Wohnadresse zugestellt. Die BS&B gGmbH ist berechtigt, Fundsachen nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsdauer dem lokalen Fundbüro zu übergeben und die dabei anfallenden Kosten in angemessener Höhe dem Gast zu berechnen. Wird dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zwischen dem Gast und BS&B gGmbH zustande. Die BS&B gGmbH ist nicht verpflichtet, die Parkplätze zu überwachen. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die BS&B gGmbH nicht, soweit die BS&B gGmbH, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber der BS&B gGmbH geltend gemacht werden.

9. Sonstige Bestimmungen

  • In den öffentlichen Bereichen der Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
  • Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materiell-rechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der jeweilige Sitz des Hotels.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht
  • Der ausschließliche Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist, wenn der Vertragspartner der BS&B gGmbH Kaufmann oder eine juristische Person ist, das für Wiesbaden zuständige Gericht.
  • Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der BS&B gGmbH und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Durch den Gast vorgenommene, einseitige Ergänzungen sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Bekanntheit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

II. Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare, Konferenzen, Bankettveranstaltungen und Gruppenreisen

1. Gruppenpreis
Die Preise für Gruppen gelten ab 15 Personen, die im Hotel gemeinsam ankommen und abreisen. Der Service muss für alle Teilnehmer gleich sein. Es wird nur eine Rechnung ausgestellt. Bei Stornierung außerhalb der vereinbarten Fristen einer Gruppenreservierung werden die unter I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag, Ziff. 5.) (Stornierungen, Stornogebühren/Nicht-Anreisen, Fristlose Annullierung) genannten Beträge dem Gast/Auftraggeber berechnet. Die BS&B gGmbH ist im Falle einer Überbuchung berechtigt, eine Gruppe in ein vergleichbares anderes Hotel zum gleichen Preis auszubuchen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen gelten durch die Ersatzgestellung als erfüllt. Der Gast/Auftraggeber hat dahingehend keine weiteren Ansprüche gegen die BS&B gGmbH.

2. Übersendung der Teilnehmerliste
Der Gast/Auftraggeber verpflichtet sich, dem Hotel 30 Tage vor Ankunft der Gruppe eine erste Teilnehmerliste zu übersenden und die namentlich endgültige Liste dem Hotel spätestens 14 Tage vor der Ankunft zur Verfügung zu stellen, sofern nicht vertraglich eine hiervon abweichende andere Regelung getroffen wurde. Davon unbeschadet bleibt der Anspruch der BS&B gGmbH auf die Zahlung der kompletten gebuchten Leistungen auch im Falle von reduzierten Zimmerbelegungen bestehen, wobei der Wert der von der BS&B gGmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirkt wird, in Ansatz zu bringen ist.

3. Veranstaltungen
Vom Veranstalter gebuchte Veranstaltungsräume stehen nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Soweit eine Nutzung darüber hinaus erfolgen soll, bedarf es einer Vereinbarung mit der BS&B gGmbH. Haben die Parteien vereinbart, dass ein gemeinsames Essen der Teilnehmer der Veranstaltung in dem Hotelrestaurant bzw. in dem durch die BS&B gGmbH reservierten Partnerrestaurant stattfinden soll, hat der Veranstalter 3 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung der BS&B gGmbH die genaue Teilnehmeranzahl verbindlich und schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Vermittelt die BS&B gGmbH für den Veranstalter und in dessen Auftrag Fremdleistungen Dritter in technischer, dekorativer, gastronomischer oder sonstiger Art, handelt sie im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter ist verpflichtet, für die pflegliche Behandlung dieser Gegenstände und deren ordnungsgemäßen Rückgabe zu sorgen. Der Veranstalter stellt die BS&B gGmbH von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dieser Vermittlung frei. Das Anbringen von Präsentationsmaterial, Dekoration oder andere Gegenstände an oder in den Räumlichkeiten des Hotels ist ohne vorherige Zustimmung der BS&B gGmbH nicht gestattet. Für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften hat der Veranstalter Sorge zu tragen. Nach dem Ende der Veranstaltung sind Präsentationsmaterial, Dekoration und andere Gegenstände zu entfernen. Erfolgt eine Entfernung durch den Veranstalter nicht, kann die BS&B gGmbH die Entfernung und die Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen.

4. Widerruf von Veranstaltungen
Hat die BS&B gGmbH begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik etc.), kann die BS&B gGmbH jede Veranstaltung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein; die BS&B gGmbH kann dabei entsprechend den Regelungen für Stornierungen gemäß vorstehend I. 5.) verfahren und auch Stornogebühren verlangen. Bei politischen oder weltanschaulich/religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschaulich/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen Genehmigung in Textform durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber der BS&B gGmbH, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so ist die BS&B gGmbH berechtigt, jederzeit den Vertrag zu lösen und Stornogebühren gemäß Abschnitt I. 5.) zu verlangen.

Stand: 14. Januar 2025