Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Bundesstützpunkt Schieß- und Bogensport gGmbH (im Folgenden „BS&B gGmbH“)
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsstättenvertrag)
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für Gastaufnahmeverträge (Beherbergungsverträge) sowie alle weiteren Dienstleistungen und Lieferungen von Waren der BS&B gGmbH, die dem Gast gegenüber erbracht werden. Abweichende Bestimmungen des Gastes und/oder des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der BS&B gGmbH vorher in Textform oder schriftlich bestätigt.
2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, in Textform, mündlich oder fernmündlich geschlossen werden. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt wird/werden. Vertragspartner des Beherbergungsvertrages sind der Gast und die BS&B gGmbH. Erfolgt die Buchung nicht durch den Gast, sondern durch einen Dritten, haftet dieser als Besteller für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner. Der Besteller ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle weiteren relevanten Informationen an den Gast weiterzuleiten. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Zimmers, überlassener Funktionsräume sowie die Nutzung des Zimmers zu anderen Zwecken als der Beherbergung bedürfen der vorherigen Einwilligung der BS&B gGmbH in Textform. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann die BS&B gGmbH ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
3. Leistungen, Preise
Die BS&B gGmbH ist verpflichtet, die von dem Gast gebuchten Zimmer, Veranstaltungsräume und Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Hotelzimmers bzw. eines bestimmten Veranstaltungsraums, es sei denn, die BS&B gGmbH hat dies schriftlich oder in Textform bestätigt. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung bzw. für die Überlassung der Veranstaltungsräume und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise, zu zahlen. Dies gilt auch für Aufwendungen und Auslagen der BS&B gGmbH gegenüber Dritten, die von dem Gast und/oder Besteller veranlasst wurden. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze ein. Die Landeshauptstadt Wiesbaden erhebt einen Kurbeitrag von je 5,00 € pro Person und Nacht, für Schwerbehinderte mit Behindertenausweis (50%) ermäßigt. Dieser ist gesondert zu entrichten. Falls es zu Änderungen der Sätze für Steuern, Gebühren und Abgaben kommt oder neue, bisher unbekannte, Steuern, Gebühren und Abgaben eingeführt werden, behält sich die BS&B gGmbH das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern im Einzelfall keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Ort bei Abreise. Die erstellten Rechnungen sind in Euro zu bezahlen. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist der BS&B gGmbH in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Der Gast kommt mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum die Zahlung leistet. Der BS&B gGmbH bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Die BS&B gGmbH ist berechtigt bei jeder Mahnung des Gastes nach Verzugseintritt eine pauschale Mahngebühr i. H. v. 3,00 Euro geltend zu machen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der BS&B gGmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Die BS&B gGmbH ist bei Vertragsabschluss oder danach berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Sofern eine Vorauszahlung angefordert ist, ist der Eingang dieser Zahlung weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung. Der in der Vorausrechnung genannte Betrag muss spätestens zum vertraglich vereinbarten bzw. in der Rechnung genannten Zeitpunkt eingegangen sein, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Eine Aufrechnung des Gastes ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Forderung von BS&B gGmbH zulässig.
5. Stornierungen, Stornogebühren/Nicht-Anreisen, Fristlose Annullierung (bis einschließlich 4 Zimmer)
Die BS&B gGmbH räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
6. Rücktritt seitens der BS&B gGmbH
Die BS&B gGmbH ist auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet wird.
Ferner ist die BS&B gGmbH zum Rücktritt aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt beispielsweise falls:
Die BS&B gGmbH hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
7. An- und Abreise
Reservierte und seitens der BS&B gGmbH bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Der Gast ist verpflichtet, den bei seiner Ankunft ausliegenden Meldeschein auszufüllen
Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit im Voraus mit der BS&B gGmbH vereinbart werden. Bei verspäteter und nicht vereinbarter Räumung kann die BS&B gGmbH über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des regulären Übernachtungspreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% des gültigen Übernachtungspreises.
8. Haftung
Im Falle von Störungen oder Mängeln an den vertragsgegenständlichen Leistungen wird sich die BS&B gGmbH auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Für die Haftung der BS&B gGmbH gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BS&B gGmbH beruhen und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der BS&B gGmbH beruhen. Die BS&B gGmbH haftet für eingebrachte Sachen des Gastes nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zum 100-fachen des Beherbergungspreises für einen Tag, höchstens jedoch bis zu dem Betrag von 3.500,00 Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet BS&B gGmbH bis zu einem Höchstbetrag von 800,00 Euro, jedoch nur dann, wenn diese Wertgegenstände in dem Hotelsafe verwahrt werden. Der Gast ist verpflichtet, der BS&B gGmbH unverzüglich nach Kenntniserlangung den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung anzuzeigen. Erfolgt die unverzügliche Anzeige des Gastes nicht, ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen. Fundsachen werden dem Gast gegen Kostenerstattung auf Wunsch an seine Wohnadresse zugestellt. Die BS&B gGmbH ist berechtigt, Fundsachen nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsdauer dem lokalen Fundbüro zu übergeben und die dabei anfallenden Kosten in angemessener Höhe dem Gast zu berechnen. Wird dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zwischen dem Gast und BS&B gGmbH zustande. Die BS&B gGmbH ist nicht verpflichtet, die Parkplätze zu überwachen. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die BS&B gGmbH nicht, soweit die BS&B gGmbH, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber der BS&B gGmbH geltend gemacht werden.
9. Nichtrauchen im Hotel
Das Hotel der BS&B gGmbH ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot behält sich die BS&B gGmbH das Recht vor, vom Gast einen Schadensersatz in Höhe von 100 EUR zu verlangen. Dieser Betrag deckt die zusätzlichen Reinigungskosten sowie mögliche Umsatzeinbußen aufgrund der nicht mehr möglichen Vermietung des Zimmers. Der Schadensersatz kann angepasst werden, sollte die BS&B gGmbH einen höheren Schaden nachweisen oder der Gast einen geringeren Schaden belegen kann.
10. Nutzung Fitnessraum
Die Nutzung des Kraftraums ist ausschließlich Hotelgästen gestattet und jederzeit zugänglich.
Um einen geordneten und angenehmen Trainingsbetrieb zu gewährleisten, sind folgende Punkte besonders zu beachten:
11. Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand und anwendbares Recht:
12. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Durch den Gast vorgenommene, einseitige Ergänzungen sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Bekanntheit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
II. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Seminare, Konferenzen, Bankettveranstaltungen und Gruppenreisen (ab 5 Zimmern)
1. Gruppenpreis
Die BS&B gGmbH ist im Falle einer Überbuchung berechtigt, eine Gruppe in ein vergleichbares anderes Hotel zum gleichen Preis auszubuchen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen gelten durch die Ersatzgestellung als erfüllt. Der Gast/Auftraggeber hat dahingehend keine weiteren Ansprüche gegen die BS&B gGmbH.
2. Übersendung der Teilnehmerliste
Der Gast/Auftraggeber verpflichtet sich, dem Hotel 30 Tage vor Ankunft der Gruppe eine erste Teilnehmerliste zu übersenden und die namentlich endgültige Liste dem Hotel spätestens 14 Tage vor der Ankunft zur Verfügung zu stellen, sofern nicht vertraglich eine hiervon abweichende andere Regelung getroffen wurde.
3. Veranstaltungen
Vom Veranstalter gebuchte Veranstaltungsräume stehen nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Soweit eine Nutzung darüber hinaus erfolgen soll, bedarf es einer Vereinbarung mit der BS&B gGmbH. Haben die Parteien vereinbart, dass ein gemeinsames Essen der Veranstaltungsteilnehmer im Hotel Treff Punkt stattfinden soll, hat der Veranstalter 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn der BS&B gGmbH die genaue Teilnehmeranzahl verbindlich und schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Vermittelt die BS&B gGmbH für den Veranstalter und in dessen Auftrag Fremdleistungen Dritter in technischer, dekorativer, gastronomischer oder sonstiger Art, handelt sie im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter ist verpflichtet, für die pflegliche Behandlung dieser Gegenstände und deren ordnungsgemäßen Rückgabe zu sorgen. Der Veranstalter stellt die BS&B gGmbH von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dieser Vermittlung frei. Das Anbringen von Präsentationsmaterial, Dekoration oder andere Gegenstände an oder in den Räumlichkeiten des Hotels ist ohne vorherige Zustimmung der BS&B gGmbH nicht gestattet. Für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften hat der Veranstalter Sorge zu tragen. Nach dem Ende der Veranstaltung sind Präsentationsmaterial, Dekoration und andere Gegenstände zu entfernen. Erfolgt eine Entfernung durch den Veranstalter nicht, kann die BS&B gGmbH die Entfernung und die Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen.
4. Stornierungen, Stornogebühren/Nicht-Anreisen, Fristlose Annullierung
Die BS&B gGmbH räumt den Gruppen ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
5. Widerruf von Veranstaltungen
Hat die BS&B gGmbH begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik etc.), kann die BS&B gGmbH jede Veranstaltung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein; die BS&B gGmbH kann dabei entsprechend den Regelungen für Stornierungen gemäß vorstehend II. 4.) verfahren und auch Stornogebühren verlangen. Bei politischen oder weltanschaulich/religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschaulich/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen Genehmigung in Textform durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber der BS&B gGmbH, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so ist die BS&B gGmbH berechtigt, jederzeit den Vertrag zu lösen und Stornogebühren gemäß Abschnitt II. 4.) zu verlangen.
Stand: 10. April 2025